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Deshalb darf nach der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung nur naturbelassenes, stückiges Holz verwendet werden, das maximal 20Restfeuchte enthält. Im Klartext heißt das, daß Brennholz ein bis drei Jahre luftig gelagert werden muß, bevor es im Kachelofen verbrannt werden darf. Auch Brennholzbriketts, die ausschließlich aus naturbelassenem Holz und ohne Bindemittel hergestellt werden (DIN 51731), sind erlaubt.

Andere brennbare Dinge wie Spanplatten, lackiertes, beschichtetes oder nasses Holz, Plastik oder Müll zu verbrennen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten. Es ist durchaus im eigenen Interesse des Kachelofenbesitzers, sich an diese Gesetze zu halten. Schadgase aus seinem Ofen kämen ja in seiner unmittelbaren Umgebung - auf dem Balkon, im eigenen Garten - wieder herunter. Und kaum jemand wird wohl so dumm sein, sich selbst zu schädigen. Außerdem unterliegt der Kachelofen-Kamin ein- bis viermal im Jahr der Kontrolle des Schornsteinfegers, der Umweltsünden mit geschultem Blick erkennen kann.

Umweltschutz ist in allen Lebensbereichen auch die Verantwortung des Einzelnen. Jeder Kachelofenbesitzer wird vom Meisterbetrieb vor Inbetriebnahme seines Ofens umfassend über die Bedienungsweise und die gesetzlichen Vorschriften zur Verbrennung informiert. Energiepolitisch liegt der richtig betriebene Kachelofen voll im Trend. Wenn er in den Übergangszeiten betrieben wird, kann die Zentralheizung kalt bleiben und fossile Import-Brennstoffe wie Heizöl oder Gas können eingespart werden. So wird die Atmosphäre entlastet, denn die Verbrennung fossiler Brennstoffe ist einer der Hauptverursacher für den Treibhauseffekt. Und die Bäume, Lieferanten für Brennholz, entlasten die Atmosphäre sogar noch, denn sie schlucken das Treibhausgas Kohlendioxid.


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