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Unsere AGBs

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Vertragsinhalt
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der ROTER HAHN eG gelten in nachstehender Reihenfolge:
der Inhalt eines zwischen den Parteien unterschriebenen Vertrages
die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers/Lieferanten
diese Bedingungen der ROTER HAHN eG
die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen
2. Diese Regelungen gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen ROTER HAHN eG und dem Besteller. Vertragsbedingungen des Bestellers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der ROTER HAHN eG schriftlich anerkannt werden.
3. Die Abnahme der Leistungen der ROTER HAHN eG gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der ROTER HAHN eG zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang durch die ROTER HAHN eG schriftlich abgelehnt werden.

III. Angebot, Angebotsunterlagen
1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.
2. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Liefergegenstände sind die Beschreibungen des Zulieferers oder Herstellers. Angaben in Prospekten, Katalogen und ähnlichem dienen aus-schließlich der Warenbeschreibung. Auch Hinweise auf technische Normen dienen ausschließlich der Leistungsbeschreibung. Solche Angaben stellen weder Garantien noch Zusicherungen für bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes dar. Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Qualität und Ausführung der Liefergegenstände bedürfen der ausdrücklichen schriftli-chen Vereinbarung.

IV. Preise
1. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes Gültigkeit.
2. Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein.
3. Ändern sich nach Vertragsabschluss bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren we-sentlich, so haben sich die Vertragsparteien über eine Anpassung der Preise zu verständigen.
4. Ist für die Lieferung ein Zeitpunkt vorgesehen, der 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, so ist die ROTER HAHN eG berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller und Lieferanten oder sonstige Kostensteigerungen (z.B. Lohnerhöhungen) an den Besteller weiterzugeben. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
5. Die ROTER HAHN eG ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden.

V. Lieferung und Lieferfristen
1. Genannte Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd.
2. Mit vom Besteller nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit.
3. Im Falle der Nichtlieferung oder ungenügenden Belieferung seitens der Hersteller oder Vorlieferanten ist die ROTER HAHN eG von der Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise entbunden. Die ROTER HAHN eG verpflichtet sich, in diesem Falle die Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen des Bestellers an diesen abzutreten.
4. Treten bei der ROTER HAHN eG oder bei den Herstellern, Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streik und Aussperrung, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung un-möglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erfolgte oder mögliche Teillieferungen bleiben jedoch unberührt, sofern die Teillieferungen für sich genommen verwert-bar sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind beiderseits ausgeschlossen.
5. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig.

VI. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
1. Der Versand innerhalb desselben Versandortes, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, wenn die Ware nicht mit Fahrzeugen der Partners der ROTER HAHN eG befördert wird.
2. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt ROTER HAHN eG Verpackung, Versandart und Versandweg nach ordnungsgemäßem Ermessen aus.
3. Die Gefahr geht bei Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes/Lagers auf den Besteller über, wenn keine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

VII. Abnahmepflicht
1. Kommt der Besteller seinen Abnahmepflichten trotz Mahnung nicht nach, so ist die ROTER HAHN eG, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
2. Ist der Besteller verpflichtet Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu leisten, kann die ROTER HAHN eG 40der Auftragssumme fordern. Dem Besteller bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe vorliegt. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der ROTER HAHN eG vorbehalten.
3. Rücknahmen von Liefergegenständen durch ROTE HAHN eG im Kulanzwege setzen einen einwandfreien Zustand, Originalverpackung und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung voraus. Wir sind zur Berechnung angemessener, der ROTE HAHN eG durch die Rücknahme entstehenden Kosten berechtigt.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller entstehenden Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen Eigentum der ROTER HAHN eG. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis nur für bestimmte, vom Besteller besonders bezeichnete Warenlieferungen oder Leistungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von der ROTER HAHN eG.
2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der ROTER HAHN eG hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
3. Wird Vorbehaltsware weiterverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die ROTER HAHN eG ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Besteller gehörenden Waren bzw. Bestandteilen veräußert, so tritt der Besteller die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten und im Rang vor anderen Gläubigern an die ROTER HAHN eG ab.
4. Zur Einziehung der Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der ROTER HAHN eG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich die ROTER HAHN EG, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die ROTER HAHN eG kann verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Der Besteller tritt hiermit sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Anwartschaftsrechte, die der Besteller bezüglich solcher Waren erlangt, die in den Bestellungen oder in den Rechnungen konkretisiert sind, an die ROTER HAHN eG ab. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Besteller die Waren für die ROTER HAHN eG unentgeltlich verwahrt bzw. bei zukünftigen Lieferungen aufgrund erfolgter Bestellungen für die ROTER HAHN eG unentgeltlich verwahren soll.
6. Wenn der Wert der auf die ROTER HAHN eG übertragenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20übersteigt, ist die ROTER HAHN eG auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
7. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind der ROTER HAHN eG unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten zu tragen sind.

IX. Gewährleistung
1. Die Haftung für Mängel der ROTER HAHN eG beschränkt sich auf einen Zeitraum von längstens 24 Monaten seit Lieferung bzw. Eintritt des Leistungserfolges.
2. Die gelieferten Waren sind bei ihrem Eintreffen zu untersuchen. Erkennbare Mängel sowie die unrichtige bzw. unvollständige Lieferung können nur unverzüglich, spätestens 7 Kalendertage nach Empfang, schriftlich geltend gemacht werden. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gelten die Waren als genehmigt.
3. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln hat die Anzeige unverzüglich nach dem Erkennen zu erfolgen.
4. Die Mängelanzeige hat gegenüber der ROTER HAHN eG und dem Hersteller/Lieferanten des von der ROTER HAHN eG gelieferten Produktes zu erfolgen. Die Mängelanzeige muss Art und Umfang der Mängel erkennen lassen.
5. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel der Ware erlöschen auch nur mit teilweiser Verarbeitung oder Verbindung der Ware gänzlich. Dasselbe gilt, wenn der Besteller selbst einen untauglichen Nachbesserungsversuch unternimmt oder die ROTER HAHN eG die Feststellung der Mängel erschwert.
6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Umstände, die beim Besteller durch Benutzung, unsachgemäße Pflege, Montage oder Behandlung entstehen. Insbesondere ausgeschlossen sind Frostschäden und alle Schäden aus ungenügender Schornsteinanlage, Nachlassen von Dichtungen, Rost, chemischen oder elektrischen Einflüssen, aus übermäßiger Beanspruchung oder gewaltsamer Zerstörung
7. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten grundsätzlich zunächst die Bedingungen des Zulieferers oder Herstellers, die dem Besteller auf Verlangen zur Einsicht überlassen werden.
8. Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, seine Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche zunächst unmittelbar gegenüber dem Hersteller/Lieferanten außergerichtlich geltend zu machen. Die Mängelhaftung der ROTER HAHN eG tritt erst ein, wenn der Hersteller/Lieferant die Erfüllung der vom Besteller geltend gemachten Gewährleistungsansprüche ablehnt oder mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels durch den Hersteller/Lieferanten fehlgeschlagen sind.
9. Als Gewährleistung kann der Besteller auch von der ROTER HAHN eG zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der ROTER HAHN eG. Die Ersatzlieferung steht der ROTER HAHN eG jederzeit offen.
10. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind oder die ROTER HAHN eG die Nachbesserung wegen Unzumutbarkeit ablehnt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

X. Haftung
1. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der ROTER HAHN eG. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
2. Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige unentgeltliche Leistungen wird nicht gehaftet.

XI. Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Zahlungen sind in EURO, und soweit nichts anderes vereinbart ist, unbar und ausschließlich an die ROTER HAHN eG zu leisten.
2. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig.
3. Die im Internet enthaltenen Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Wirksam sind nur Zahlungen, die unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsbetrages unmittelbar an die Anschrift der ROTER HAHN eG oder an die von der ROTER HAHN eG angegebene Bankverbindung geleistet werden.
5. Mit Überschreitung der gewährten Stundung von 30 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Kunde ohne weitere Mahnung ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages spätestens in Verzug. Wird ein vereinbarter Bankauszug von der Bank des Bestellers nicht ausgeführt, so kommt er mit dem Datum der Rücklastschrift in Verzug.
8. Bei Zahlungsverzug ist die ROTER HAHN eG berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens 8 über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die ROTER HAHN eG ist nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist weiter berechtigt, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer VII,2 dieser Bedingungen entsprechend.

XII. Saldofeststellung
Die ROTER HAHN eG ist berechtigt, den Saldo aus laufenden Rechnungen und Zahlungen des Bestellers zu erstellen. Diese Saldoaufstellung gilt als anerkannt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang widerspricht.

XIII. Kreditgrundlage
Voraussetzung für die Leistungspflicht der ROTER HAHN eG ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Hat der Besteller über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt oder ist über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt worden, ist die ROTER HAHN eG zur Auslieferung der Ware nicht verpflichtet. Die ROTER HAHN eG ist in diesen Fällen ferner berechtigt, die weitere Vertragserfüllung zu verweigern und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlung endgültig verweigert, vereinbarte Ratenzahlungen oder vereinbarte Bankeinzüge nicht eingehalten oder nicht ausgeführt werden. Bezüglich der Höhe des Schadensersatzes gilt Ziffer VII,2 dieser Bedingungen entsprechend.

XIV. Aufrechnung und Abtretung
1. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist für den Besteller ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
2. Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertragverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der ROTER HAHN eG übertragbar.

XV. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten, gleich ob sie vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Roter Hahn eG. soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sich sein Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
2. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

XVII. Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Roter Hahn eG, Stadtplatz 28, 84347 Pfarrkirchen

Wiederrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

XVIII. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen bestehen.

Stand: April 2005

Roter Hahn eG - Stadtplatz 28 - 84347 Pfarrkirchen - Tel: 08561-983520

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