In Deutschland gelten seit dieser Woche schärfere Vorschriften für das Heizen mit Holz. Wer in Zukunft im Wohnzimmer einen Kachel- oder Kaminofen aufstellen möchte, muss nun eine Prüfbescheinigung des Herstellers vorlegen, dass die Anlage den Umweltauflagen entspricht.
Für Besitzer älterer Kamine gelten Übergangsfristen bis 2024. Offene
Kamine sind von der Vorschrift ausgenommen, wenn sie nur gelegentlich
befeuert werden. "Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an
der Quelle reduziert", sagt Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).
Jochen Flasbarth, Leiter des Umweltbundesamtes (UBA) ergänzt, die neue
Regel löse völlig veraltete Vorgaben ab und fordere den aktuellen Stand
der Technik.
An der Vorschrift hatte schon die zuvor regierende große Koalition
gearbeitet. Die Novelle der "1.Bundes-Immissionsschutzverordnung" soll
die zunehmenden Mengen an gesundheitsschädlichem Feinstaub begrenzen,
die Holzheizungen in die Luft blasen. Nach Angaben des UBA sind es mehr,
als aus sämtlichen Dieselmotoren entweichen.
Viele Menschen haben
Holz als kostengünstige Alternative zu Gas oder Öl entdeckt.
Gleichzeitig will die Regierung das Heizen mit Holz fördern, weil es als
regenerative Energieform klimafreundlich ist. Die Lösung für das
Dilemma aus Gesundheits- und Umweltschutz ist nun die schärfere Vorgabe
auch für kleine Feuerstätten.
Neue Öfen und Herde für einzelne Zimmer, die von jetzt an und bis Ende
2014 installiert werden, dürfen nur noch 75 Milligramm Feinstaub pro
Kubikmeter Abgas ausstoßen. Von 2015 an sinkt der Wert für neue Anlagen
sogar auf 40 Milligramm. Viele Öfen erfüllen diese Vorgaben bereits.
Für
Holzpelletkessel, die das ganze Haus heizen und zudem warmes Wasser
bereitstellen, gelten noch schärfere Grenzwerte. Der Verband der
Hersteller solcher Anlagen hatte lange auf die neue Vorschrift gedrängt,
um das teils schädliche Image dieses Energieträgers aufzubessern.
Moderne Anlagen erfüllten die Grenzwerte, betont er.
Viele alte Öfen bleiben hingegen auf Dauer von der Vorschrift
ausgenommen. In Häusern, die zum Beispiel nur mit einem Kachelofen
geheizt werden, gilt sie ebenso wenig wie für Kochherde, Badeöfen oder
alle Anlagen, die vor 1950 gebaut wurden. Für jüngere Öfen gelten
gestaffelte Übergangsfristen, bis zu denen der Besitzer nachweisen muss,
dass sie mildere Grenzwerte erfüllen: Sie dürfen 150 Milligramm
Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ist auch dieser Wert nicht zu
erreichen, müssen die Anlagen bis spätestens 2024 mit Filtern
nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Wie wirksam die neue
Verordnung ist, wird sich zeigen; selbst das UBA äußert indirekt
Zweifel. Für die meisten Kamine und Öfen weist der Benutzer schließlich
durch eine Bescheinigung des Herstellers nach, dass die Feuerstelle der
Novelle entspricht. Diese Bescheinigung hat der Produzent durch eine
Messung im optimalen Betrieb bekommen.
Im Alltagsbetrieb hängt
aber viel vom Benutzer ab. Der Wechsel vom idealen zum Praxisbetrieb
könne die Emissionen um einen Faktor zehn erhöhen, schreibt das Amt; ein
"sehr schlecht" befeuerter Ofen könne sogar einhundertmal so viel Staub
ausstoßen wie ein optimal bedientes Modell.